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Die Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre bis zum Abitur verhindert
nicht die Möglichkeiten, ein ganzes Schuljahr im Ausland zu verbringen:
- Geeignete Jugendliche
können nun schon nach der 9. Klasse ins Ausland gehen und sich in vielen
Fällen ihr Austauschjahr, das sie in der 10. Klasse verbringen, in
Deutschland anerkennen lassen.
- Meist ist es jedoch
geeigneter ein Austauschjahr zwischen der 10. und der 11. Klasse als
zusätzliches Schuljahr einzuschieben.
Achtung: Die gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung eines
Austauschjahres in Klasse 10 können in den Bundesländern unterschiedlich sein.
Aktuelle Informationen bieten die Infoblätter des Arbeitskreises gemeinnütziger
Jugendaustauschorganisationen (AJA):
AJA-Faltblatt für Baden-Württemberg
AJA-Faltblatt für Bayern
AJA-Faltblatt für Brandenburg
AJA-Faltblatt für Bremen
AJA-Faltblatt für Hamburg
AJA-Faltblatt für Hessen
AJA-Faltblatt für Niedersachsen
AJA-Faltblatt für Nordrhein-Westfalen
AJA-Faltblatt für Mecklenburg-Vorpommern
AJA-Faltblatt für Sachsen
AJA-Faltblatt für Sachsen-Anhalt
AJA-Faltblatt für Thüringen
Weitere Informationen auch unter www.aja-org.de
Vor der Abreise sollte unbedingt geklärt werden, ob die eigene Schule das Austauschjahr
anrechnen kann.
Nicht in allen Fällen ist eine Anerkennung des Austauschjahres in Klasse 10
möglich, sinnvoll oder gewünscht. Ein zusätzlich „eingeschobenes“ Austauschjahr
ist jedoch niemals ein „verlorenes“ Jahr –im Gegenteil: Ein Austauschschüler profitiert
von den gesammelten Erfahrungen lebenslang, von denen man ein Leben lang
profitiert!
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich im Juni 2006 festgelegt, die Möglichkeiten
zur Mobilität von Jugendlichen in ganz Europa und der weiteren Welt zu vergrößern.
Dies ist vorgesehen für Umzüge in Deutschland und Europa ebenso wie für ein
Auslands-Schuljahr. Erworbene Schulleistungen sollen in die Oberstufe
eingebracht werden können. Die Vereinbarung Die Bundesländer müssen diese Vereinbarung
bis spätestens 2011 umsetzen. |