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Jahresaustausch
Voraussetzungen für den Jahresaustausch

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Teilnehmen können schulpflichtige Jugendliche (Mädchen und Jungen) zwischen 16 und 18 Jahren (der 18. Geburtstag darf zu Beginn des Austauschjahres, 1. August, noch nicht erreicht sein) im Anschluss an die 10. oder 11. Klasse. Der Austausch dauert ein Schuljahr, maximal 12 Monate, und beginnt im Juli bzw. August.

Anforderungen an die Bewerber sind u.a. mindestens Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes (hier hilft ggf. ein Sprachkurs nach Kenntnis des zukünftigen Austauschlandes), Anpassungsfähigkeit, Aufgeschlossenheit, Selbständigkeit, Orientierungsbereitschaft, Kenntnisse über das eigene Land und das Gastland. Kurzum: die Fähigkeit, als Botschafter des guten Willens und der Völkerverständigung sein Heimatland in der Welt zu vertreten.

Freitag, 26. Oktober 2007/
Letzte Änderung: 28.09.10/FN


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